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Dabei kann Gegenstand der Vermietung jede denkbare Sache sein. Mietverhältnisse insbesondere über Räume werden zumeist auf eine längere Zeit, wenn nicht sogar auf unbestimmte Zeit, abgeschlossen und werden daher auch als sogenannte Dauerschuldverhältnisse bezeichnet. Diesem Umstand ist es geschuldet, dass es bestimmter Mechanismen bedarf, um ein solches Vertragsverhältnis wieder zu lösen.
Inhalt • Mietaufhebungsvertrag • Kündigungsfristen • Kündigungsmöglichkeiten • Kündigung des Mieters • Zeitmietvertrag
Der Autor Dirk Both ist Richter am Oberlandesgericht Rostock.
Dieses Buch wird gern zusammen gekauft mit "Geld und Mietende"
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